Allgemeine Geschäftsbedingungen
Latte Mining · Stand 02.09.2026 · Vertragsfassung RC15.5.4
1. Anbieter und Geltung
Diese AGB gelten für Latte Mining, angeboten von der CURA Privatinstitut für Forschung und Naturheilkunde GmbH, Overbruckstraße 50, 47166 Duisburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Papara, Handelsregister Amtsgericht Duisburg HRB 35069. Kontakt: [email protected].
2. Leistungsgegenstand
Latte verkauft zeitlich begrenzte Mining-Rechenleistung bzw. beschafft die zur Vertragserfüllung erforderliche Hashrate im eigenen Namen bei externen Hashrate-Liquiditätsquellen. Die Hashrate wird nach Kundenvorgabe auf einen Mining-Pool gerichtet. Soweit im Checkout nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, ist Latte Vertragspartner des Kunden für die Latte-Leistung; externe Supplier sind Beschaffungs-/Erfüllungsquellen von Latte.
Pool-Auszahlungen erfolgen nach den Regeln des vom Kunden gewählten Pools an die dort konfigurierte Wallet. Latte verwahrt diese Mining-Erträge grundsätzlich nicht.
3. Kein Investment- oder Ertragsversprechen
Latte verkauft keine Beteiligung und verspricht keine Verzinsung, Rendite, Amortisation, bestimmte Coin-Menge oder Profitabilität. Difficulty, Block Rewards, Coinpreise, Poolregeln, Fees, Supplierpreise, technische Bedingungen und Netzwerkzustände können sich verändern. Mining Window, Alerts, Optimizer und Auto-Brew sind technische Hilfen und keine Anlage-, Finanz- oder Steuerberatung.
4. Angebot, Quote, Requote und Vertragsschluss
Vor der Bestellung zeigt Latte die wesentlichen Leistungsparameter und den Gesamtpreis. Quotes bilden die zu diesem Zeitpunkt verfügbare Beschaffungslage ab und sind nur bis zum ausgewiesenen Ablauf gültig. Hashrate-Angebote externer Märkte können sich kurzfristig ändern.
Bei sofort bestätigten Zahlungswegen versucht Latte die Bestellung innerhalb der im Checkout ausgewiesenen Toleranzen auszuführen. Liegt zwischen Bestellung und bestätigtem Zahlungseingang oder operativer Freigabe eine Zeitspanne – insbesondere bei SEPA – prüft Latte die Beschaffungslage unmittelbar vor Ausführung erneut (Requote). Eine nachträgliche Verschlechterung wird nicht automatisch zulasten des Kunden ausgeführt, wenn die zugesagte Leistung die festgelegte Toleranz unterschreitet.
Ist eine Ausführung innerhalb der Toleranz nicht mehr möglich, wird die Order angehalten. Je nach Fall erhält der Kunde eine aktualisierte Leistungsangabe zur Zustimmung, eine gleichwertige oder bessere Ersatzleistung oder eine Erstattung. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5. Preise, Steuern und Gebühren
Der im Checkout angezeigte Gesamtpreis berücksichtigt die für die konkrete Steuerbehandlung ermittelten Preisbestandteile. Interne Tax-Reserven sind reine Kalkulationspositionen von Latte und werden nicht als vom Kunden geschuldete Steuer ausgewiesen. Blockchain-/Netzwerkgebühren können abhängig vom gewählten Zahlungsweg zusätzlich technisch anfallen, soweit sie nicht ausdrücklich im Gesamtpreis enthalten sind.
6. Pool, Wallet und Kundeneingaben
Der Kunde muss Pool-/Stratum-Ziel, Wallet, Netzwerk und sonstige Zielangaben sorgfältig prüfen. Falsche Blockchain- oder Poolziele können zu nicht rückholbaren Verlusten führen. Latte darf offensichtlich ungültige, missbräuchliche oder technisch nicht ausführbare Ziele ablehnen.
7. Zahlung
Bei Blockchain-Zahlungen darf nur das im Checkout angezeigte Asset auf dem angezeigten Netzwerk verwendet werden. Blockchaintransaktionen können nach Broadcast regelmäßig nicht rückgängig gemacht werden. Bestätigungszeiten, Chain-Störungen, Gas und Netzwerkgebühren liegen teilweise außerhalb des Einflussbereichs von Latte.
Bei SEPA-Überweisung muss der im Checkout angezeigte Betrag mit dem angegebenen neutralen Verwendungszweck überwiesen werden. Der Zahlungseingang kann zum Start manuell bestätigt werden. Die Zahlungsbestätigung bedeutet noch nicht zwingend den sofortigen Mining-Start: Latte darf die Order bis zur Bereitstellung der benötigten Supplier-/Treasury-Liquidität in einem bezahlten Hold halten.
Vor der anschließenden operativen Freigabe erfolgt ein Requote. Ist die ursprünglich angezeigte Hashrate innerhalb der festgelegten Toleranz weiterhin verfügbar, kann die Order ausgeführt werden. Andernfalls startet Latte nicht automatisch zu schlechteren Konditionen; der Vorgang wird zur Zustimmung zu einer aktualisierten Leistung, Ersatzleistung oder Erstattung angehalten.
8. Ausführung und externe Infrastruktur
Latte darf zur Vertragserfüllung geeignete externe Hashrate-, Pool-, Blockchain-, Swap-, Bridge- oder Routing-Infrastruktur einsetzen. Automatisierte Routen unterliegen konfigurierten Limits für Gebühren, Slippage, Price Impact, Liquidität und Mindestmarge. Wird eine sichere Ausführung nicht erreicht, darf die Bestellung gestoppt, neu quotiert oder zur manuellen Prüfung gestellt werden.
9. Leistungsabweichungen und technische Störungen
Kurzfristige Schwankungen der tatsächlich am Pool ankommenden Hashrate können technisch bedingt sein. Bei erheblicher Supplier-Unterlieferung oder nicht erfolgter Leistung prüft Latte je nach Situation Nachlieferung, Ersatzbeschaffung, anteilige Erstattung oder eine andere angemessene Abhilfe. Gesetzliche Mängel- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.
10. Mining Window und Auto-Brew
Der Mining-Window-Score bewertet relative Beschaffungsbedingungen und ist keine Gewinnprognose. Auto-Brew darf nur nach ausdrücklicher Aktivierung innerhalb der vom Kunden gesetzten Limits auslösen. Die Funktion kann bei Sicherheitsereignissen, fehlender Liquidität oder technischen Störungen pausiert werden.
11. Latte Prepaid
Latte Prepaid wird nur aktiviert, wenn die dafür vorgesehenen Betreiber-, Steuer- und Compliance-Gates freigegeben sind. Es ist ein zweckgebundenes Vorauszahlungsbudget für Latte-Leistungen, wird nicht verzinst und ist kein Mining-Ertrag. Übertragbarkeit und Auszahlung bestehen nur, soweit dies ausdrücklich angeboten oder gesetzlich zwingend ist.
12. VIP, Points und Promotions
VIP-Stufen und Latte Points können Preisaufschläge, Limits, Alerts oder Funktionszugang beeinflussen. Sie sind kein Geld, keine Kryptowährung und kein Renditeanspruch. Promotions und Referral-Gutschriften können an erfolgreiche qualifizierende Orders, Missbrauchsprüfung und sonstige Aktionsbedingungen geknüpft sein.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Details enthält die Widerrufsbelehrung. Verlangt der Kunde ausdrücklich einen Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist, können bei einem Widerruf vor vollständiger Leistung gesetzliche Wertersatzregeln gelten. Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung erlöschen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnisbestätigung erfüllt sind.
14. Haftung
Latte haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
15. Missbrauch
Untersagt sind insbesondere Manipulation, Self-Referral zur unberechtigten Bonusgewinnung, Angriffe auf Latte oder Dritte, betrügerische Zahlungsversuche sowie die Umgehung technischer Limits. Latte darf verdächtige Vorgänge pausieren und prüfen.
16. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Die technisch erforderliche lokale Browser-Speicherung ist unter Cookies & lokale Speicherung beschrieben.
17. Nachweis- und Zahlungsprotokoll
Latte kann zu Zahlungs- und Rechnungszwecken technische Nachweise wie Zahlungsweg, Asset und Betrag, zum Zahlungszeitpunkt gespeicherten EUR-Kurs, Transaktions- oder Payment-Hash, Block-/Bestätigungsdaten, Rechnungsreferenz sowie kryptografische Prüfsummen von Abrechnungsdokumenten protokollieren. Die Verarbeitung und Aufbewahrung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Datenschutzanforderungen.
18. Regulatorische Einordnung
Latte ist als non-custodial Mining-/Hashrate-Service konzipiert; Mining-Erträge werden grundsätzlich vom gewählten Pool direkt an die Kundenwallet ausgezahlt. Hinweise zur regulatorischen Einordnung sind keine behördliche Zertifizierung und kein pauschales Versprechen einer „100 % MiCA-Konformität“. Werden künftig zusätzliche Krypto-Dienstleistungen aktiviert, kann eine erneute regulatorische Prüfung erforderlich sein.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts eines Verbrauchers nicht entzogen werden. Für Kaufleute und sonstige gesetzlich zulässige Fälle kann Duisburg als Gerichtsstand vereinbart werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Betreiberhinweis
Diese Fassung ist als produktionsnahes Legal Pack für die implementierte Latte-Architektur erstellt. Vor großem B2C-Rollout, Aktivierung von Prepaid oder regulatorisch relevanten Krypto-Transfer-/Routingfunktionen sollte eine anwaltliche Einzelfallprüfung erfolgen.
Latte Crews, Seasons und Plattform-Rewards
Latte kann freiwillige Gamification-Funktionen wie Crews, Brew XP, Rankings, Missions, Battles und zeitlich begrenzte Seasons anbieten. Diese Funktionen sind kein Glücksspiel, keine Kapitalanlage und begründen keinen Anspruch auf einen finanziellen Ertrag. Es wird kein Einsatz für Battles oder Rankings verlangt.
Season-Punkte können insbesondere aus tatsächlich abgeschlossenen Mining-Leistungen, aktiven Crew-Mitgliedern, Mining-Window-Timing, Aktivitäts-Streaks und Crew-Wachstum entstehen. Manipulation, Selbstempfehlungen, Mehrfachkonten oder missbräuchliche Automatisierung können zur Nichtwertung führen.
Captain-Rewards sind auf die jeweils veröffentlichten Season-Regeln begrenzt. Ein angekündigter Bonus von „bis zu 5 % Hashrate“ bezieht sich auf eine berechtigte eigene Bestellung des Captains und nicht auf 5 % der von Crew-Mitgliedern gekauften Hashrate. Rewards, Caps, Laufzeit und Voraussetzungen werden für die jeweilige Season veröffentlicht. Nicht ausgezahlte Plattform-Rewards sind nicht ohne ausdrückliche Zusage in Geld auszahlbar.
Crew-Namen und Logos dürfen keine Rechte Dritter verletzen oder rechtswidrige Inhalte enthalten. Uploads sind auf JPG/PNG bis 2 MB beschränkt. Latte kann offensichtlich unzulässige Inhalte entfernen und Crews bei Missbrauch sperren.
Der Crew Chat ist ausschließlich für aktive Mitglieder der jeweiligen Crew bestimmt. Nutzer dürfen dort keine rechtswidrigen, beleidigenden, betrügerischen, werblichen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte veröffentlichen. Nachrichten sind auf 1.000 Zeichen und maximal zwei Links begrenzt. Verfasser und Crew-Captains können Nachrichten entfernen; Latte kann Inhalte und Zugänge bei Missbrauch moderieren oder sperren. Chat-Nachrichten stellen keine Anlage-, Mining- oder Finanzberatung von Latte dar.